Amt Gransee und Gemeinden

Werbeanlagen, genehmigungsfreie

Werbeanlagen, genehmigungsfreie

Werbeanlagen sind genehmigungsfrei

  • bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
  • bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
  • bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
  • bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden

Zur Zulässigkeit von baugenehmigungsfreien Werbeanlagen nach § 55 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) innerhalb des Geltungsbereiches von örtlichen Bauvorschriften.

Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:

  • Ausführung der geplanten Werbeanlagen
  • farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
  • Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll
  • Bauantrag
  • Bauvorlagen
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Kontakt

Leiter Fachbereich I

Christian Tutsch
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-104
Fax 03306 751-102

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