Werbeanlagen, genehmigungsfreie
Werbeanlagen sind genehmigungsfrei
- bei nichtamtlichen Hinweisschildern an Verkehrsstraßen und Wegabzweigungen, deren Aufstellung durch die zuständige Straßenbehörde gestattet ist
- bei max. 2,5 m² Ansichtsfläche
- bei Anpreisung von Waren oder Dienstleistungen
- bei Anbringung an der Gewerbeniederlassung, an der die Waren verkauft oder die Dienstleistungen erbracht werden
Zur Zulässigkeit von baugenehmigungsfreien Werbeanlagen nach § 55 Abs. 8 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) innerhalb des Geltungsbereiches von örtlichen Bauvorschriften.
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 14 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich. Die Bauzeichnungen müssen insbesondere enthalten:
- Ausführung der geplanten Werbeanlagen
- farbgetreue Wiedergabe aller sichtbaren Teile der geplanten Werbeanlage
- Darstellung der geplanten Werbeanlage in Verbindung mit der baulichen Anlage, vor der oder in deren Nähe sie aufgestellt oder errichtet oder an der sie angebracht werden soll
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung – BbgWBauPV)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung – BbgBauGebO)
- Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung – BbgBauVorlV)
- Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Bauantrag
- Bauvorlagen
Formulare
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Kontakt
Leiter Fachbereich I
Christian Tutsch
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-104
Fax 03306 751-102