Amt Gransee und Gemeinden

Baulandkataster

Baulandkataster

In den Baulandkatastern der Gemeinden sind Bauflächen dargestellt, die aus Sicht der Gemeinden dem Innenbereich nach § 34 Baugesetzbuch zuzuordnen sind. Dabei spielen die tatsächlichen Flurstücksgrenzen eine nachgeordnete Rolle.

 

Wie ist vorzugehen, um aus dem Baulandkataster ein Baugrundstück zu entwickeln?

Das Baulandkataster enthält aus datenschutzrechtlichen Gründen lediglich die Flur- und Flurstücksnummern, die Straßennamen und die Grundstücksgrößen. Um den Eigentümer zu ermitteln, kann man sich an den:

Landkreis Oberhavel
Katasterbehörde
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
03301/6015551

wenden. Zur Einsicht des Liegenschaftskatasters ist ein berechtigtes Interesse vorzutragen.

Mit dem Eigentümer sind die Verkaufsbereitschaft und der Kaufpreis zu verhandeln.

Dabei können die öffentlich zugänglichen Informationen zur Liegenschaftskarte sowie über den Bodenrichtwert verwendet werden. Auskunft darüber gibt die Katasterbehörde bzw. können diese Informationen auch im Brandenburgviewer eingesehen werden:

https://bb-viewer.geobasis-bb.de/

Das Baulandkataster stellt ausschließlich aus Sicht der Gemeinde bebaubare Grundstück dar. Dabei handelt es sich um eine planungsrechtliche Einschätzung aufgrund der baulichen Gegebenheiten und der planungsrechtlichen Grundlagen der Gemeinde (zum Beispiel: Innenbereichssatzungen, Bebauungspläne oder Flächennutzungsplan). Eine tatsächliche und verbindliche Entscheidung über die Bebaubarkeit kann ausschließlich über einen Bescheid des Landkreises Oberhavel in einem Bauantragsverfahren oder in einem Vorbescheidsverfahren eingeholt werden. Bei geplanten Vorhaben, denen nicht eindeutig eine Bebaubarkeit zugeordnet werden kann, empfiehlt sich die Beantragung eines Vorbescheides.

Das Prozedere sowie die erforderlichen Unterlagen können vorab mit dem

Landkreis Oberhavel
Fachbereich Bauordnung und Kataster
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
03301/6013630

abgestimmt werden.

Welche gemeindlichen planungsrechtlichen Grundlagen vorliegen und welche Inhalte diese haben, kann bei Christian Tutsch (Kontakt) in Erfahrung gebracht werden.

Die Beantragung eines Vorbescheides (und auch einer Baugenehmigung) kann erfolgen, auch wenn das Flurstück nicht im Eigentum des Antragstellers ist.

Einige der im Baulandkataster dargestellten Bauflächen gehen über bestehende Flurstücksgrenzen hinweg. In diesen Fällen ist eine Teilung bestehender und Bildung neuer Flurstücke spätestens, wenn eine Baugenehmigung beantragt wird, unabdingbar. Informationen zur Teilung und Bildung von Flurstücken gibt die Katasterbehörde des Landkreises Oberhavel (Kontakt siehe oben). In der Regel ist den Bauantragsunterlagen ein amtlicher Lageplans beizufügen, der durch einen Vermessungsingenieur oder auch die Katasterbehörde erstellt wird.

Für einen Bauantrag können ebenso wie für einen Antrag auf Vorbescheid die erforderlichen einzureichenden Unterlagen mit dem Landkreis Oberhavel abgestimmt werden. Der Landkreis Oberhavel in seiner Funktion als Bauaufsichtsbehörde prüft innerhalb von 2 Wochen die Vollständigkeit der Bauantragsunterlagen und bestätigt den Eingang. Sind die Unterlagen unvollständig, werden Unterlagen mit Setzung einer Frist nachgefordert. In der Regel schließen sich nach Feststellung der Vollständigkeit 3 Monate Bearbeitungszeit an. In dieser Zeit wird die Gemeinde mit den Bauantragsunterlagen beteiligt und um eine gemeindliche Stellungnahme gebeten. Parallel dazu erfolgt gegebenenfalls die Beteiligung weiterer Behörden. Anschließend wird über den Bauantrag entschieden. 

Auf die Regelungen der Brandenburgischen Bauordnung wird verwiesen.

Kontakt

Planung/Städtebau

Christian Tutsch
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-611
Fax 03306 751-102

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