Amt Gransee und Gemeinden

Amt Gransee und Gemeinden

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Amt Gransee und Gemeinden

Das Amt Gransee und Gemeinden liegt nördlich der Bundeshauptstadt Berlin im Landkreis Oberhavel .

Das Amt Gransee und Gemeinden, Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist ein Zusammenschluss aus der Stadt Gransee und den Gemeinden Großwoltersdorf, Schönermark, Sonnenberg und Stechlin, die alle politisch selbstständige Gemeinden mit einer gewählten Vertretung sind.

Es ist nach Größe und Einwohner so bemessen, dass es leistungsfähig, sparsam und wirtschaftlich arbeiten kann. Organe des Amtes sind  der Amtsausschuss und der Amtsdirektor als Hauptverwaltungsbeamter.

Das Amt Gransee und Gemeinden ist aus der Verwaltungsgemeinschaft Gransee, einem freiwilligen Zusammenschluss von 17 Gemeinden, hervorgegangen. Im Laufe der Jahre sind durch freiwilligen Zusammenschluss von 17 politisch selbstständigen Gemeinden 5 geblieben. Von Beginn an hat man innerhalb des Amtes auf Zusammenarbeit gesetzt und zahlreiche Aufgaben auf das Amt übertragen.

So erfüllt das Amt neben den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben (z.B. Träger des Brandschutzes) eine Vielzahl von Aufgaben, wofür nach dem Gesetz die Gemeinden eigenverantwortlich sind. Dazu gehören u.a. die Aufgaben des Schul- und Kitaträgers, die Aufgaben aus der Straßenbaulast, die Planungshoheit für den Flächennutzungsplan und der Betrieb eines gemeinsamen Amtswirtschaftshofes. Die Finanzierung dieser Aufgaben wird über eine Amtsumlage und den teilweise freiwilligen Abtritt der investiven Schlüsselzuweisung gewährleistet. Diese solidarische Zusammenarbeit im Amt Gransee und Gemeinden spiegelt sich in einer guten verkehrlichen und touristischen Infrastruktur und einer sehr guten Kita und Bildungslandschaft wieder.   

Zur Durchführung dieser Aufgaben hat das Amt Gransee und Gemeinden eine eigene Verwaltung eingerichtet. Sitz der Verwaltung ist das Rathaus der Stadt Gransee.

Der Amtsdirektor ist Leiter der Verwaltung und gesetzlicher Vertreter des Amtes in Rechts- und Verwaltungsgeschäften. Dienstvorgesetzter des Amtsdirektors und oberste Behörde ist der Amtsausschuss.