Amt Gransee und Gemeinden

Schiedsstelle

Schiedsstelle

Als Service für die Bürger der Stadt Gransee und der amtsangehörigen Gemeinden hat der Amtsausschuss eine Schiedsstelle eingerichtet, die Streitigkeiten zwischen Einwohnern in bürgerrechtlichen Angelegenheiten schlichtet, d.h. einer einvernehmlichen Lösung zuführt. Die Schiedsstelle wird auf Antrag einer Einwohnerin / eines Einwohners tätig, lädt die Gegenseite ein und versucht im Rahmen einer Verhandlung, eine Einigung zu erreichen. In den meisten Fällen gelingt das auch. Die Einigung wird protokolliert und ist für beide Seiten verbindlich. Sie kann z.B. durch Gerichtsvollzieher durchgesetzt werden. Typisch für Schiedsstellenverfahren sind alle Fälle von Nachbarschaftsstörungen, z.B. Lärm, Überwuchs, Grenzverletzungen etc.

Das Amtsgericht kann Fälle an die zuständige Schiedsstelle abgeben, damit dort vor einem evtl. teuren und langwierigen Gerichtsverfahren eine Einigung versucht wird. Auch Strafsachen, wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, Nötigung u.Ä. können vor der Schlichtungsstelle verhandelt werden. Hinzu kommen Versuche eines Täter- / Opfer-Ausgleichs.

Die Schiedsleute arbeiten somit aktiv an der Wahrung des Rechtsfriedens mit. Für die Bürger/innen hat das den Vorteil einer Beschleunigung des Verfahrens und wesentlich geringerer Kosten. Im Schiedsstellenverfahren vertritt sich jede Partei selbst. Ein Rechtsanwalt wird nicht benötigt, was zu weiteren Einsparungen führt. Jede Partei darf allerdings eine Rechtsvertretung zur eigenen Unterstützung mitbringen.

Die Schiedsstelle bietet Sprechstunden an, in denen über die Zulässigkeit mit einem möglichen Antragsteller beraten wird und ein Verfahren eingeleitet werden kann. Es wird keine Rechtsberatung durchgeführt. Fällt der Sprechstundentag auf einen Feiertag oder können Sie an diesem Tag nicht kommen, finden wir nach persönlicher Beratung einen anderen Termin oder Treffpunkt. Letzteres gilt insbesondere für die Einwohner/innen der Granseer Ortsteile und amtsangehörigen Gemeinden. Rufen Sie an oder schicken Sie uns eine Email.

Als Schiedsperson darf nur tätig werden, wer vom Direktor des Amtsgerichts bestätigt und verpflichtet bzw. vereidigt worden ist

Dandy Kunz                                               
Vorsitzender der Schiedsstelle                    

Kontakt

Vorsitzender der Schiedsstelle

Dandy Kunz
Telefon: 03306 – 751 115

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