Veranstaltung
Das Recht, sich unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen öffentlich zu versammeln, steht unter dem Schutz des Art. 8 GG. Versammlungen unter freiem Himmel sind 48 Stunden vorher der Polizei anzuzeigen, damit diese die nötigen Vorkehrungen zum Schutz der Versammlungsteilnehmer, aber auch der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (z.B. der Verkehrsteilnehmer) treffen kann. Der Veranstalter muss klar erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Ordnungsbehördliche Verordnung
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
- Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
- Immisionsschutzgesetz
- Gewerbeordnung/Gaststättengesetz
- (Sondernutzungssatzung der jeweiligen Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
formloser Antrag mit folgende Angaben:
- Ansprechpartner (eine verantwortliche Person mit Anschrift, Telefon)
- Art der Veranstaltung
- Tag und Ort der Veranstaltung
- Voraussichtliche Dauer der Veranstaltung
- Datum der Antragstellung, Unterschrift
Fristen
Anmeldung 2 Wochen vorher
Weiterführendes
ergänzende Anträge sind notwendig bei:
- Benutzung von Tonträgern im Freien
- Abweichungen bei der Einhaltung der Nachruhe
- Ausschank von Getränken/Verabreichung von Speisen
- gewerblichen Tätigkeiten
- Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen
- Werbung für Veranstaltungen
Kontakt
Gewerbe/Ordnung
Dario Janicki
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-309
Fax 03306 751-102