umgesetztes Fahrzeug, herausgeben
Es ist z.B. nicht erforderlich, ein Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen, wenn es in einer Busbucht steht, aber während dieser Zeit keine Busse mehr verkehren. Es ist zu prüfen, ob ein Versetzen als milderes Mittel in Frage kommt.
Sofern die Erforderlichkeit des Abschleppens nicht bejaht werden kann, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.
Auskünfte zu Fahrzeugen, die vom Amt Gransee und Gemeinden umgesetzt wurden, können außerhalb der Geschäftszeiten des Amtes Gransee und Gemeinden auch beim Bereitschaftdienst (03306/751115) eingeholt werden.
Rechtsgrundlagen
- (Gebührenordnung der Landkreise, kreisfreien Städte und Ämter)
Notwendige Unterlagen
- Lichtbildausweis
- Zulassungs- oder Typenschein
- Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen
Kontakt
Ordnung/Gewerbe
Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102
Kontakt
Gewerbe/Ordnung
Dario Janicki
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-309
Fax 03306 751-102