Amt Gransee und Gemeinden

umgesetztes Fahrzeug, herausgeben

umgesetztes Fahrzeug, herausgeben

Es ist z.B. nicht erforderlich, ein Kraftfahrzeug abschleppen zu lassen, wenn es in einer Busbucht steht, aber während dieser Zeit keine Busse mehr verkehren. Es ist zu prüfen, ob ein Versetzen als milderes Mittel in Frage kommt.

Sofern die Erforderlichkeit des Abschleppens nicht bejaht werden kann, liegt ein Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vor.

Auskünfte zu Fahrzeugen, die vom Amt Gransee und Gemeinden umgesetzt wurden, können außerhalb der Geschäftszeiten des Amtes Gransee und Gemeinden auch beim Bereitschaftdienst (03306/751115) eingeholt werden.

  • (Gebührenordnung der Landkreise, kreisfreien Städte und Ämter)
  • Lichtbildausweis
  • Zulassungs- oder Typenschein
  • Eigentumsnachweis bei Fahrzeugen ohne Kennzeichen

Kontakt

Ordnung/Gewerbe

Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102

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Kontakt

Gewerbe/Ordnung

Dario Janicki
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-309
Fax 03306 751-102

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