Ruhender Verkehr, überwachen
Neben der Polizei überwachen Mitarbeiter der Abteilung Ordnung/Kita/Schulen die Einhaltung der Vorschriften zum Halten und Parken nach der StVO. Verstöße werden durch Verwarnungs- und Bußgelder geahndet. Bei gegenwärtiger Gefahr durch falsch parkende Fahrzeuge ergreift es Maßnahmen zur Gefahrabwehr (Umsetzen von Fahrzeugen, Abschleppen von Fahrzeugen)
Beschreibung
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs dient der Durchsetzung der Straßenverkehrsordnung. In Verfahren arbeiten
- die Polizei (Halterermittlung und Fahndungsüberprüfung)
- die Kfz-Zulassungsstelle (Halterermittlung)
- die Abteilung Ordnung/Kita/Schule (Adressen/eigene Verfahren)
- der Bereich für Umwelt und Natur und
- die Abschleppfirmen
zusammen. Bei abgestellten Fahrzeugen ohne amtliches Kennzeichen muss entsprechend dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz eine Frist von einem Monat nach Anbringen der Aufforderung zur Entfernung aus dem öffentlichen Verkehrsraum eingehalten werden. Sollte sich der Zustand des Fahrzeuges so verändern, dass eine Gefahr davon ausgeht, ist eine sofortige Beräumung möglich.
Notwendige Unterlagen
Formlose Anzeige bei Verstößen. Wer sich als Zeuge zur Verfügung stellt, wird gebeten, schriftlich oder per Fax auszusagen.
Kontakt
Ordnung/Gewerbe
Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102