Reisegewerbekarte, beantragen
Wer ein Reisegewerbe ausübt, bedarf nach § 55 Abs. 2 GewO der Erlaubnis (Reisegewerbekarte).
Abgrenzung:
Bestimmte reisegewerbliche Tätigkeiten sind von der Reisegewerbekartenpflicht ausgenommen. Solche Ausnahmen sind in §§ 55a und 55b GewO geregelt.
In § 56 GewO sind solche Tätigkeiten aufgezählt, die im Reisegewerbe nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden können.
Beschreibung
Für reisegewerbekartenpflichtige Tätigkeiten ist gemäß § 55 Abs. 2 GewO eine Reisegewerbekarte erforderlich. Die Reisegewerbekarte kann auch juristischen Personen erteilt werden.
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung (§ 4 Abs. 3 GewO) oder ohne eine solche zu haben:
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.
Der Inhaber einer Reisegewerbekarte ist verpflichtet, diese während der Ausübung des Gewerbes mit sich zu führen. Übt der Reisegewerbetreibende die Tätigkeit nicht in eigener Person aus, ist er verpflichtet, den im Betrieb Beschäftigten eine Zweitschrift oder eine beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte auszuhändigen, wenn diese unmittelbar mit Kunden in Kontakt treten sollen.
Für Gaststättenbetriebe im Reisegewerbe sind gemäß § 2 Abs. 7 S. 1 des Brandenburgischen Gaststättengesetzes (BbgGastG) die Vorschriften des Titels III GewO anzuwenden. Somit ist hierfür eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- ausgefülltes Antragsformular
- Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate)
Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung
Fristen
keine
Kosten
- unbefristete Erteilung einer Reisegewerbekarte: 45,00 bis 566,00 € (Tarifstelle 2.2.9.1.1 MWGebO)
- befristete Erteilung einer Reisegewerbekarte je angefangenes Jahr: 30,00 bis 300,00 € (Tarifstelle 2.2.9.1.2 MWGebO)
- Verlängerung der Geltungsdauer: 50% von Tarifstelle 2.2.9.1.2 (Tarifstelle 2.2.9.2 MWGebO)
- Änderung der zugelassenen Reisegewerbetätigkeit: 35,00 bis 160,00 € (Tarifstelle 2.2.9.3 MWGebO)
- Ausstellung einer Zweitschrift der Reisegewerbekarte: 18,00 € (Tarifstelle 2.2.9.4 MWGebO)
Merkblätter
Kontakt
Gewerbe/Ordnung
Dario Janicki
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-309
Fax 03306 751-102