Amt Gransee und Gemeinden

Pyrotechnische Erzeugnisse

Pyrotechnische Erzeugnisse

Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:

  • Wer brennt ab? (Personalien der Antragstellerin bzw. des Antragstellers)
  • Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung)
  • Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit; unter Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Nachtruhe bis max. 22.00 Uhr)
  • Anlaß zum Feuerwerk? (zulässig nur aus besonderen Anlässen wie z.B. Polterabend, Hochzeit, Jubiläum. Über den Anlaß ist ein Nachweis zu erbringen.)

14 Tage

40,00 € bis 300,00 €

Kontakt

Ordnung/Gewerbe

Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102

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