Amt Gransee und Gemeinden

Pyrotechnische Erzeugnisse

Pyrotechnische Erzeugnisse

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen eines Feuerwerkes der Kategorie II

Feuerwerkkörper der Kategorie II (Silvesterfeuerwerk) dürfen vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht ohne Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde verwendet (abgebrannt) werden.

Die Genehmigung ist schriftlich zu beantragen und muss Auskunft über folgende Angaben enthalten:

  • Wer brennt ab? (Personalien der Antragstellerin bzw. des Antragstellers)
  • Wo soll abgebrannt werden? (Adresse der Veranstaltung)
  • Wann soll abgebrannt werden? (Datum, Uhrzeit; unter Berücksichtigung der gesetzlich geschützten Nachtruhe bis max. 22.00 Uhr)
  • Anlaß zum Feuerwerk? (zulässig nur aus besonderen Anlässen wie z.B. Polterabend, Hochzeit, Jubiläum. Über den Anlaß ist ein Nachweis zu erbringen.)

14 Tage

40,00 € bis 300,00 €

Kontakt

Ordnung/Gewerbe

Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102

Nachricht schreiben