Lagerfeuer, beantragen
Voraussetzungen
- Erlaubnis des Grundstückseigentümers
- bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
- Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.
Beschreibung
Das Abbrennen von Holzfeuern, die eine Höhe und einen Durchmesser von über einem Meter aufweisen (Osterfeuer, Martinsfeuer) bedarf der Ausnahmegenehmigung. Einer Ausnahmegenehmigung bedarf es nicht, wenn
die Höhe und der Durchmesser des Feuers/der Feuerstelle unter einem Meter sind und ausschließlich naturbelassenes, stückiges und lufttrockenes Holz verwendet wird, und
das Feuer von einer zuverlässigen Aufsichtsperson überwacht wird.
Um Belästigungen der Nachbarschaft weitestgehend auszuschließen, dürfen Holzfeuer nur gelegentlich betrieben werden.
Beachten Sie bitte, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten nicht zulässig ist.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz- OBG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz BImschG)
- Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG)
- Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG)
- Verordnung über die Entsorgung von kompostierbaren Abfällen und pflanzlichen Abfällen außerhalb von zugelassenen Abfallentsorgungsanlagen (Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung – AbfKompVbrV)
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG)
- (Satzungen der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
- Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
- Genaue Ortsangabe
- Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
- Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
Brandschutzmaßnahmen
Fristen
14 Tage
Kosten
Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)
10,00 € – 77,00 €
Kontakt
Ordnung/Gewerbe
Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102