Gewerbezentralregister, Auskunft beantragen
Für sich selbst als natürliche Person (Hauptwohnsitz im Amt Gransee) muss der Antrag beim Einwohnermeldeamt von Ihnen selbst gestellt werden. Die Antragstellung durch eine andere (bevollmächtigte) Person ist nicht möglich!
Für juristische Personen muss der Antrag (am Ort der Betriebsstätte) durch den gesetzlichen Vertreter der juristischen Person im Einwohnermeldeamt gestellt werden.
Der Antrag ist zu stellen von: dem/den geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter/n bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG, KG) dem/den Geschäftsführer/n bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) Im Gewerbezentralregister werden Entscheidungen von Verwaltungsbehörden mit gewerberechtlichem Zusammenhang eingetragen.
Notwendige Unterlagen
Natürliche Personen:
Sie müssen persönlich vorsprechen und ein amtliches Ausweisdokument vorlegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).
Juristische Personen:
Der Antrag muss mit dem Nachweis der Vertretungsmacht (aktueller Handelregisterauszug) gestellt werden (gilt auch für Genossenschaftsregister- und Vereinsregisterauszüge).
Auch ist ein amtliches Ausweisdokument vorzulegen (Personalausweis, Reisepass, ausländischer Pass).
Fristen
- 2 – 3 Wochen Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof
- Eilbedürftige Auskünfte weniger als eine Woche
Kosten
Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.
Kontakt

Einwohnermeldeamt
Standesamt
Peggy Lefevre
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-304
Fax 03306 751-102

Standesamt
Einwohnermeldeamt
Merve Beuth
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-305
Fax 03306 751-102