Führungszeugnis, beantragen
Jede Peson, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag eine Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Registers erteilt (Führungszeugnis). Der Antrag kann auch durch einen gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Der Antragstelle hat seine Identität und, wenn er als gesetzlicher Vertreter handelt, seine Vertretungsmacht nachzuweisen.
Beschreibung
Sie erhalten Auskunft zu den eigenen ggf. vorhandenen Daten aus dem Bundeszentralregister. Wer ein Führungszeugnis beantragt muss mitteilen, ob das Führungszeugnis für eine Behörde bestimmt ist oder ob das Führungszeugnis für andere Zwecke (z. B. Bewerbung) benötigt wird. Im Falle, dass eine Behörde ein Führungszeugnis verlangt, ist der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck zu benennen. Der Antragsteller kann verlangen, dass das Führungszeugnis nicht auf direktem Wege der anfordernden Behörde per Post zugestellt wird, sondern erst einem Amtsgericht seiner Wahl, um hier die Gelegenheit zur persönlichen Einsichtnahme zu bekommen. Der Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses muss persönlich gestellt werden.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Persönliches Erscheinen des Antragstellers ist erforderlich
Fristen
2 – 3 Wochen
Kosten
Bei der Antragstellung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 EUR zu entrichten.
Kontakt
Einwohnermeldeamt
Standesamt
Peggy Lefevre
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-304
Fax 03306 751-102
Kontakt
Standesamt
Einwohnermeldeamt
Merve Beuth
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-307
Fax 03306 751-102