Bewachungsgewerbe, beantragen
Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewachen will (Bewachungsgewerbe), bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Unter dem Begriff der Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz von Leben oder Eigentum fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die Bewachung erfordert eine aktive Obhutstätigkeit eines Menschen (z.B. durch Beaufsichtigung oder Kontrollen). Bloße Sicherheitseinrichtungen technischer Art stellen keine Obhutstätigkeit dar.
Die Erlaubnis zur Bewachung kann einer natürlichen oder juristischen Person erteilt werden. Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist jeder geschäftsführende Gesellschafter Gewerbetreibender und bedarf einer eigenen Erlaubnis. Bei juristischen Personen wird die Erlaubnis der GmbH oder AG erteilt.
Notwendige Unterlagen
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
- Auskunft über Einträge im Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts
- Nachweis über die vorgeschriebene Unterrichtung
- Nachweis über die erforderlichen Mittel oder Sicherheiten
- Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz
- ggf. Auszug aus dem Handelsregister (bei jur. Personen)
Antrag Polizeiliches Führungszeugnis Auskunft aus dem Gewerbezentralregister Steuerliche Unbedenklichkeitserklärung Versicherungsnachweis Nachweis der Finanzmittel
Kosten
145,00 – 1.450,00 Euro
Merkblätter
Kontakt
Gewerbe/Ordnung
Dario Janicki
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-309
Fax 03306 751-102