Beglaubigung
Beglaubigung von Dokumenten (Kopien)
Kopien von Dokumenten, die von einer Behörde ausgestellt wurden oder zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden, können amtlich beglaubigt werden.
Dies können Zeugnisse, Bescheinigungen, der Personalausweis u. v. m. sein.
Nicht beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden, wie z. B. Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden
- Dokumente im Zusammenhang mit Erbschaftsangelegenheiten
- ausländische Dokumente
Weitere Informationen finden Sie im Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Brandenburg (VwVfGBbg).
Kontakt
Einwohnermeldeamt
Standesamt
Peggy Lefevre
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-304
Fax 03306 751-102
Kontakt
Standesamt
Einwohnermeldeamt
Merve Beuth
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-305
Fax 03306 751-102