Amt Gransee und Gemeinden

Bauanträge

Bauanträge, Bauanzeige

Der Objektplaner erklärt, dass er die Zulässigkeit des Vorhabens nach den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehend geprüft hat und die Verantwortung für diese Prüfung selbst trägt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für das Bauanzeigeverfahrens vorliegen und die Bauvorlagen und Nachweise vollständig und richtig sind. Im Unterschied zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhält der Bauherr keine Baugenehmigung.

Kontakt

Planung/Städtebau

Christian Tutsch
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-611
Fax 03306 751-102

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