Bauanträge, Bauanzeige
Der Objektplaner erklärt, dass er die Zulässigkeit des Vorhabens nach den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehend geprüft hat und die Verantwortung für diese Prüfung selbst trägt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für das Bauanzeigeverfahrens vorliegen und die Bauvorlagen und Nachweise vollständig und richtig sind. Im Unterschied zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhält der Bauherr keine Baugenehmigung.
Beschreibung
Bauvorlagen sind gemäß § 12 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.
Rechtsgrundlagen
- Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten durch Nachweise nach der Brandenburgischen Bauordnung (Brandenburgische Wasserbauprüfverordnung – BbgWBauPV)
- Verordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land BrandenburgVerordnung über die Gebühren in bauordnungsrechtlichen Angelegenheiten im Land Brandenburg (Brandenburgische Baugebührenordnung – BbgBauGebO)
- Verordnung über Vorlagen und Nachweise in bauaufsichtlichen Verfahren im Land Brandenburg (Brandenburgische Bauvorlagenverordnung- BbgBauVorlV)
- Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV)
- (Satzungen der Gemeinde)
§ 31 Baugesetzbuch (BauGB) §§ 56, 57, 58, 59 und 60 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Notwendige Unterlagen
- Bauanzeige
- Bauvorlagen
Fristen
1 Monat
Weiterführendes
Die Bauanzeige ist an den Landkreis Oberhavel, Fachdienst Technische Bauaufsicht, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg zu richten.
Entsprechende Formulare können im Internet unter www.oberhavel.de heruntergeladen und bearbeitet werden.
Kontakt
Planung/Städtebau
Christian Tutsch
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-611
Fax 03306 751-102