Amt Gransee und Gemeinden

Bauanzeige

Bauanzeige

Der Objektplaner erklärt, dass er die Zulässigkeit des Vorhabens nach den planungs- und bauordnungsrechtlichen Vorschriften eingehend geprüft hat und die Verantwortung für diese Prüfung selbst trägt. Die Bauaufsichtsbehörde prüft, ob die Voraussetzungen für das Bauanzeigeverfahrens vorliegen und die Bauvorlagen und Nachweise vollständig und richtig sind. Im Unterschied zum vereinfachten Baugenehmigungsverfahren erhält der Bauherr keine Baugenehmigung.

Bauvorlagen sind gemäß § 12 der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung erforderlich.

  • Bauanzeige
  • Bauvorlagen

1 Monat

Die Bauanzeige ist an den Landkreis Oberhavel, Fachdienst Technische Bauaufsicht, Adolf-Dechert-Straße 1, 16515 Oranienburg zu richten.

Entsprechende Formulare können im Internet unter www.oberhavel.de heruntergeladen und bearbeitet werden.

Abteilung Bauen/Liegenschaften

Herr Christian Tutsch
Baustraße 56

Telefon (03306) 751611
E-Mail E-Mail senden