Amt Gransee und Gemeinden

Vaterschaftsanerkennung

Vaterschaftsanerkennung

Die Anerkennung seiner Vaterschaft kann bei

  • jedem Jugendamt,
  • jedem Notar (kostenpflichtig),
  • jedem Amtsgericht,
  • beim Standesamt,
  • im Ausland bei deutschen Auslandsvertretungen

beurkundet werden.
Erforderlich für die Anerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes. Diese Zustimmung muss ebenfalls beurkundet werden. Bei minderjährigen Müttern ist zusätzlich die Zustimmung des Kindes nötig. Sie erfolgt durch dessen Vormund. Der Vater muss bei der entsprechenden Stelle persönlich erscheinen. Er muss auch seinen Personalausweis oder Pass vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung kann nicht über einen Bevollmächtigten erklärt werden.

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Mutterpass (bei vorgeburtlicher Anerkennung)
  • bei ledigen Eltern: eigene Geburtsurkunde
  • bei Eltern/Elternteile, die bereits verheiratet waren, zusätzlich: Heiratsurkunde sowie Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde

Kontakt

Standesamt
Einwohnermeldeamt

Merve Beuth
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-305
Fax 03306 751-102

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Kontakt

Einwohnermeldeamt
Standesamt

Peggy Lefevre
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-304
Fax 03306 751-102

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