Amt Gransee und Gemeinden

Lagerfeuer, beantragen

Lagerfeuer, beantragen

Voraussetzungen

  • Erlaubnis des Grundstückseigentümers
  • bei kommunalen Flächen des Immobilienamtes
  • Der Antragsteller bzw. Verantwortliche (wenn nicht identisch mit Antragsteller) müssen aus dem Antrag erkennbar sein.

Das Abbrennen von Holzfeuern, die eine Höhe und einen Durchmesser von über einem Meter aufweisen (Osterfeuer, Martinsfeuer) bedarf der Ausnahmegenehmigung. Einer Ausnahmegenehmigung bedarf es nicht, wenn

die Höhe und der Durchmesser des Feuers/der Feuerstelle unter einem Meter sind und ausschließlich naturbelassenes, stückiges und lufttrockenes Holz verwendet wird, und

das Feuer von einer zuverlässigen Aufsichtsperson überwacht wird.


Um Belästigungen der Nachbarschaft weitestgehend auszuschließen, dürfen Holzfeuer nur gelegentlich betrieben werden.

Beachten Sie bitte, dass das Verbrennen pflanzlicher Abfälle aus Haushaltungen und Gärten nicht zulässig ist.

  • Name und Anschrift des Antragstellers sowie der verantwortlichen Person vor Ort (sowie möglichst auch dessen Handy-Nummer)
  • Tag, Uhrzeit und Dauer des Feuers
  • Genaue Ortsangabe
  • Anlass des Feuers (z.B. gemeinschaftliches Ereignis)
  • Ggf. die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers


Brandschutzmaßnahmen

14 Tage

Gemäß Gebührenordnung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung (GebOMLUR)

10,00 € – 77,00 €

Kontakt

Ordnung/Gewerbe

Raik Zisick
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-303
Fax 03306 751-102

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