Amt Gransee und Gemeinden

Gaststättengewerbe, vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen

Gaststättengewerbe, vorübergehendes Gaststättengewerbe anzeigen

„Wer anlassbezogen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat dies unter Verwendung des Vordrucks nach dem Muster der Anlage zu diesem Gesetz (Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes – Gagev) zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang), der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde schriftlich anzuzeigen. Die Behörde bescheinigt den Empfang der Anzeige…“

Die Beantragung zur Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes muss auf einem Formblatt erfolgen, muss eigenhändig unterschrieben sein und kann per Post zugesandt werden.

Für Veranstaltungen, die in Gebäuden stattfinden, muss die Zustimmung des Bauaufsichtsamtes durch die Gewerbebehörde eingeholt werden.

3 – 5 Tage

32,00 EUR

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Kontakt

Gewerbe/Ordnung

Dario Janicki
Baustraße 56
16775 Gransee

Tel. 03306 751-309
Fax 03306 751-102

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