Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie im Ausland heiraten möchten, muss meistens ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden. Zu Fragen rund um die Vorgehensweise, die vorzulegenden Urkunden und Nachweise wenden Sie sich bitte an das Standesamt bzw. an das Auswärtige Amt.
Beschreibung
Sie sollten sich rechtzeitig vor der Eheschließung im Ausland informieren, welche Urkunden und sonstigen Unterlagen Sie benötigen.
Auskunft darüber geben Ihnen die Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten in der Bundesrepublik Deutschland.
Manche Staaten fordern von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis, das Ihnen das Standesamt, in dessen Stadt Sie Ihren Wohnsitz – bei Wohnsitz im Ausland – Ihren letzten Wohnsitz – haben.
Notwendige Unterlagen
Für den deutschen Staatsangehörigen:
- Personalausweis/Reisepass
- Aufenthaltsbescheinigung (ggf. Abmeldebestätigung der Meldebehörde bei Wohnsitz im Ausland)
- aktuelle Abschrift aus dem Geburtenbuch
- ggf. Nachweise über Auflösungen von Vorehen.
Für den ausländischen Staatsangehörigen:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Familienstand (Familienstandsbescheinigung)
- Melde- bzw. Aufenthaltsbescheinigung der ausländischen Meldebehörde
- ggf. Nachweis über die Auflösung von Vorehen und Heiratsurkunde
- Reisepass
Für Urkunden in fremdländischer Sprache müssen Übersetzungen beigefügt werden, die von einem anerkannten Übersetzer gefertigt wurden.
Merkblätter
Kontakt
Standesamt
Einwohnermeldeamt
Merve Beuth
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-307
Fax 03306 751-102
Kontakt
Einwohnermeldeamt
Standesamt
Peggy Lefevre
Baustraße 56
16775 Gransee
Tel. 03306 751-304
Fax 03306 751-102